Assistenzleistungen

Seit 1.1.2018 haben Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe. Menschen mit Behinderungen haben demnach Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen, also z.B. auch beim Wohnen, beim Einkaufen, bei Behördengänge und in der Freizeit.

Bei der Verwirklichung dieses Anspruches von Hilfeempfängern lassen wir uns leiten von dem Ziel der Eigenverantwortung und Eigenständigkeit. In der gemeinsamen Arbeit eröffnen wir durch Assistenz Wege, die Teilhabe, Perspektiven und ein gleichberechtigtes Miteinander mit Menschen ohne Behinderung am Wohnort und darüber hinaus ermöglichen. Assistenz leisten wir von der vollständigen oder teilweisen Übernahme von Tätigkeiten, die Menschen wegen ihrer Behinderung nicht selbst oder nicht allein ausführen können, bis hin zu Leistungen zur Befähigung zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung. Befähigung heißt für uns, dass wir Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, zu lernen und zu üben, etwas selbst zu tun.

Folgende Assistenzleistungen sind demnach durch unser Team möglich:

  • Anleitung und Übung bei wiederkehrenden Erledigungen im Alltags
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung, Tagesstrukturierung, Lebensplanung
    und Freizeitgestaltung
  • Freizeitassistenz, z.B. bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten und um sich
    mit anderen Menschen zu treffen
  • Unterstützung bei der Gesundheitssorge, z.B. Assistenz bei der Einnahme notwendiger Medikamente oder bei Umsetzung entsprechender Verordnungen
  • Telefonische Erreichbarkeit in Krisensituationen oder die Möglichkeit, jederzeit eine persönliche Ansprechperson zu kontaktieren
  • Elternassistenz

Mit dem Blick auf Stärken und Ressourcen unserer Klienten bieten wir psychosoziale Unterstützung, Anleitung zur Erweiterung der lebenspraktischen Fähigkeiten und helfen dabei, das Leben bestmöglich selbstständig zu führen und so, wie sie es für
sich entscheiden.

Die gemeinsame Erarbeitung von Bewältigungsstrategien für die alltäglichen Herausforderungen und eine intensive, förderliche Beziehung zu den Klienten liegt uns am Herzen. In unserem Team finden unsere Klienten Wertschätzung und stets ein offenes Ohr. Wir sind für die Klienten in schwierigen, unsicheren Situationen telefonisch rund um die Uhr, in Form eines Krisentelefons, erreichbar.

Kontaktdaten:

Dienst

Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigung
Friedensallee 29 – 06406 Bernburg
03471 6269980

assistenzleistungen@kids-ev-bernburg.de

Teamleitung: 

Hr. A. Mucke
0176 21287679

a.mucke@kids-ev-bernburg.de

Betreuungsaufwand:

  • ab 3 Stunden wöchentlich nach dem § 102 Abs.1 Nr. 4 SGB IX (nach Abschluss der Bedarfsermittlung ggf. höherer Stundensatz bei entsprechend höherer Hilfebedarfsgruppe)
  • im Rahmen des persönlichen Budgets
  • einzelfallbezogene Vereinbarung mit dem zuständigen Sozialamt möglich

Zielgruppe:

  • Heranwachsende und (junge) Erwachsene mit geistiger und seelischer Beeinträchtigung
  • Heranwachsende und (junge) Erwachsene mit seelischer Beeinträchtigung infolge einer Sucht
  • Heranwachsende und (junge) Erwachsene, die von einer Beeinträchtigung bedroht sind
  • im Einzelfall auch Heranwachsende und (junge) Erwachsene mit körperlicher Beeinträchtigung oder die davon bedroht sind
  • die Betreuung erfolgt in Einzel- und Gemeinschaftswohnungen (eigener Wohnraum)

Zielsetzung:

  • Eröffnung von Lebensverhältnissen und Perspektiven für Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf ein gleichberechtigtes, gesellschaftliches Miteinander abzielen und Eigenverantwortung, Selbstständigkeit fokussieren
  • Befähigung zu einer Lebensführung, die von einem Höchstmaß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung geprägt ist, die jeweils individuelle Situation beachtet und das Handeln darauf ausrichtet
  • zentrale Aspekte der Hilfeleistung umfassen den Bereich der Arbeit und Beschäftigung, die Herausbildung von lebenspraktischen Kompetenzen, den Bereich der Bildung, der psychosozialen Unterstützung und den Bereich der Freizeitgestaltung

Rahmenbedingungen:

  • eigenständige Finanzierung des Lebensunterhaltes und Wohnraumes durch den Klienten

Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Grundsicherung, Arbeitsentgelt (WfbM oder andere Arbeitgeber), Bürgergeld, Wohngeld, Renten, Kindergeld
  • über persönliches Budget

Team:

als Fachkräfte sind geeignet:

  • Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Studienabschlüsse Soziale Arbeit, Heilerziehungspfleger, Staatlich anerkannte Erzieher, Sonderpädagogen, Ergotherapeuten (alt: Arbeits- und Beschäftigungstherapeut), Krankenschwestern/-pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinder-/Gesundheits- und Krankenpfleger (nach Krankenpflegegesetz), Altenpfleger, Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Reha-Psychologe sowie weitere Fachkräfte soweit mit dem Träger der Eingliederungshilfe abgestimmt

als Hilfskräfte sind geeignet:

  • Heilerziehungspflegehelfer, Sozialassistenten/ Sozialbetreuer, Hilfskräfte mit pädagogischen Grundkenntnissen und entsprechenden Weiterbildungen, FA für Soziale Arbeit, Krankenpflegehelfer, Familienpfleger, Altenpflegehelfer

 

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